Vorgang — Transparenz als demokratische Aufgabe.
Vorgang ist ein monatlich erscheinendes deutschsprachiges Fachmagazin zur Transparenz politischer und administrativer Prozesse, zur Informationsfreiheit und zur Korruptionsbekämpfung. Wir schreiben über Parteienfinanzierung, Lobbyismus, Verwaltungsöffentlichkeit, die Praxis des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundes- und Länderebene, die internationale Antikorruptions-Rechtsentwicklung und die Schnittstelle zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor. Kein Mitgliedschafts-Newsletter, keine Spendenkampagne, kein Aktivismus-Blog. Ein redaktionelles Fachmagazin, das die Disziplin als das behandelt, was sie ist: ein mühsam erkämpftes und permanent umkämpftes Feld demokratischer Selbstkontrolle.
Der Takt ist monatlich. Sechs Ressorts — Parteienfinanzierung, Informationsfreiheit, Recht, International, Wirtschaft & Verwaltung, Debatte — bilden das Gerüst, in dem wir kontinuierlich publizieren. Nicht jedes Heft füllt alle sechs Felder gleich; manchmal verdichten sich drei Texte um eine neue BGH-Entscheidung zur Vorteilsannahme, manchmal hängt eine ganze Ausgabe an der Rechenschafts-Lücke einer Parteisaisonbilanz. Die aktuelle Mai-2026-Ausgabe hat ihren Schwerpunkt in der Diskussion um das vom Bundesrat verzögerte Lobbyregister-Gesetz 2.0 und in einer Aufarbeitung der OECD-Phase-IV-Country-Report-Empfehlungen für Deutschland.
Der Name Vorgang ist Programm. Im deutschen Verwaltungsrecht ist der Vorgang die Akte zu einer einzelnen Verwaltungshandlung — Antrag, Bescheid, Klage, Widerspruch. Vorgänge werden angelegt, fortgeschrieben, archiviert. Sie sind die kleinste Einheit, in der sich Verwaltung dokumentieren lässt — und damit der Punkt, an dem Informationsfreiheit operativ wird. Ohne den Vorgang ist die Akteneinsicht ein leeres Recht; mit dem Vorgang wird sie ein Werkzeug, mit dem Bürger:innen, Journalist:innen und Forschende staatliches Handeln rekonstruieren können. Wir behandeln Transparenz nicht als moralisches Postulat, sondern als verwaltungsrechtliche Praxis mit Vorlauffristen, Gebührenordnungen und Ablehnungsgründen.
Was uns inhaltlich interessiert, ist die Spannung zwischen den Maßstäben der demokratischen Selbstkontrolle und der Praxis, in der diese Selbstkontrolle stattfindet. Das Parteiengesetz verlangt die Veröffentlichung von Großspenden ab einer bestimmten Schwelle, die Rechenschaftsberichte der Parteien werden geprüft, der Bundestagspräsident publiziert die Liste — und trotzdem ist jede Bundestagswahl von einer Spendenrecherche begleitet, die Lücken aufdeckt. Das IFG garantiert den Zugang zu amtlichen Informationen, die Verwaltungsgerichte entscheiden im Zweifel zu Gunsten der Antragsteller:innen — und trotzdem bleibt die Auskunftspraxis der Bundesbehörden eine Verzögerungsgeschichte. Wir lesen das nicht als Sittengemälde, sondern als juristisch-administratives Konstruktionsproblem, das sich mit besseren Verfahren, klareren Fristen und strafbewährter Aktenführung adressieren lässt.
Geschrieben ist Vorgang für Journalist:innen mit Politik-, Wirtschafts- oder Recherche-Ressort, für Verwaltungsbeschäftigte mit IFG-, Datenschutz- oder Compliance-Berührung, für Anwält:innen in Strafrecht, Verwaltungsrecht und Compliance, für Politikwissenschaftler:innen und Studierende der Demokratie- und Korruptionsforschung sowie für engagierte Bürger:innen, die FragDenStaat als Werkzeug einsetzen. Wir setzen Lesefreude an juristischer Sprache voraus, aber kein Examen; eine Professorin für Verwaltungsrecht wird hier nichts grundsätzlich Neues lernen, ein Lokalreporter im dritten Berufsjahr vielleicht schon.
Gastbeiträge
Vorgang nimmt Gastbeiträge an. Wer einen Text geschrieben hat — Recherche-Stück, Gesetzeskommentar, IFG-Erfahrungsbericht, Buch-Rezension, juristische Anmerkung — und ihn bei uns sehen möchte, schickt eine Schreibprobe an [email protected]. Wir antworten in der Regel innerhalb einer Woche und honorieren angenommene Beiträge nach festen Sätzen. Kürze ist kein Nachteil, ein konkretes Aktenzeichen sagt mehr als drei Absätze allgemeinen Urteils, und wer Quellen sauber zitiert (Fundstelle, Datum, Geschäftszeichen), hat schon einen halben Text geschrieben.
Demokratie ist für uns kein Zustand. Sie ist die mühsame Übung, am Mittwochnachmittag die Antwort der Pressestelle zu lesen, mit der sie eine Auskunft nach § 1 IFG ablehnt — und am Donnerstag den Widerspruch einzulegen.