KorrBekG, IntBestG, GwG, Compliance.
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Vier Jahre höchstrichterliche Praxis haben die Grenzen zwischen sozialadäquater Zuwendung, Drittvorteil und tatbestandsmäßiger Vorteilsannahme deutlich nachgeschärft. Die Konsequenzen für die Compliance-Architektur in der öffentlichen Verwaltung sind erheblich.